Die Begrünung mit Mahdgut bietet zahlreiche Vorteile:
- Übertragung der bestens an Standort und Klima angepaßten heimischen Pflanzenarten mit ihren Ökotypen.
- Keine Florenverfälschung. Die gesetzlichen Vorschriften des Arten- und Biotopschutzes (§ 40 BNatschG) werden eingehalten.
- Mit dem Mahdgut werden auch Tiere übertragen. Das Verfahren kann daher zur Schaffung von Verbundflächen für Pflanzen- und Tierarten eingesetzt werden.
- Schaffung von blumenbunten Wiesen, die für blütenbesuchende Insekten von Bedeutung sind.
- Optimale Keimbedingungen für die Samen und Schutz der Jungpflanzen durch Verdunstungsschutz der Mahdgutauflage.
- Erosionsschutz
Mit diesem Verfahren können alle Flächen begrünt bzw. mit Arten angereichert werden, für die Artenvielfalt und langfristige Stabilität von Bedeutung sind:
- Ausgleichsflächen
- Straßenböschungen und -ränder
- Rekultivierungsflächen
- Skipisten oder artenarmes Grünland
- Naturschutzflächen